Wohlfahrtsmarken für die Stiftung

LINKE am Mittelrhein protestiert gegen einen Vergleich von St. Goar und den Hohenzollern

  • Hans-Gerd Öfinger
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Ein außergerichtlicher Vergleich zwischen der Stadt St. Goar in Rheinland-Pfalz und Prinz Georg Friedrich von Preußen sieht vor, dass ein Teil der Eintrittsgelder für den Zutritt zur Burg der Prinzessin-Kira-von-Preußen-Stiftung zur Verfügung gestellt wird. Im Gegenzug lässt der Hohenzollernclan Besitzansprüche an der markanten Burgruine fallen.

Die Burgruine gehörte im 19. Jahrhundert der Hohenzollernfamilie. Sie wurde nach der Abdankung des Kaisers von der preußischen Krongutsverwaltung übernommen und 1924 an die Stadt St. Goar übergeben, die wiederum 1998 mit einem Hotelier einen Erbpachtvertrag für 99 Jahre abschloss. Daran nahm Georg Friedrich, ein Ururenkel des Ex-Kaisers, Anstoß. Es gebe keine Grundlage dafür, die Burg wieder in die Hände der Adelsfamilie zu legen, urteilten Richter in Koblenz. Der Prinz kündigte Revision an. In zweiter Instanz soll nun das Oberlandesgericht Koblenz im April 2020 entscheiden.

Doch der Gerichtster...


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