Gilt das Tempolimit an einer Schule auch feiertags?

Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 26. Juni 2018 (Az. Ss Rs 13/2018 (28/18 OWi)) hervor, über die die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert.

Der Fall: Der Mann fuhr vor einer Schule 46 km/h statt der erlaubten 30 km/h. Er sollte 35 Euro Geldbuße zahlen. Festgestellt wurde der Geschwindigkeitsverstoß an einem Ostermontag »in Höhe der Sc...


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