Befreiung ist im Härtefall möglich

Rundfunkbeitrag

Wie das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 1. November 2019 (BVerwG 6 C 10.18) entschied, ist die Absolventin eines Zweitstudiums wegen eines besonderen Härtefalls von der Zahlung des Rundfunkbeitrags zu befreien, wenn ihr nach Abzug der Wohnkosten lediglich ein Einkommen zur Verfügung steht, das mit dem eines Sozialhilfeempfängers vergleichbar ist, und kein verwertbares Vermögen vo...


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