Befugnisse des Verwaltungsbeirates

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Hierbei muss den Eigentümern bewusst sein, dass der Verwalter nicht sein Geld ausgibt und auch nicht sein Eigentum betroffen ist. Berechtigterweise haben daher die Eigentümer ein Interesse daran, das Schalten und Walten des Verwalters zu prüfen und zu vielleicht auch zu kontrollieren.

Hierfür ist der Verwaltungsbeirat der richtige Ansprechpartner. Er soll als Schnittstelle zwischen den Eigentümern und der Verwaltung dienen. Aber wie weit gehen die Befugnisse und Kompetenzen des Beirates? Kann er Anweisungen erteilen? Und wenn ja, wem...


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