Altersgrenzen für den Renteneintritt steigen um einen Monat

Was für das Jahr 2020 zu beachten ist

Für das Jahr 2020 gibt es weitere gesetzliche Änderungen zu beachten:

Der Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld I wurde erleichtert. Bisher ist die dafür grundsätzlich erforderliche Mindestversicherungszeit von zwölf Monaten innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren nachzuweisen. Künftig gilt hierfür eine erweiterte Rahmenfrist von 2,5 Jahren.

Arbeitgeber können von den Agenturen für Arbeit und Jobcentern mit einem Eingliederungszuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgelts gefördert werden, wenn sie Arbeitsuchende mit Vermittlungshemmnissen einstellen.

Allgemein können die Zuschüsse längstens bis zu zwölf Monate gewährt werden, bei über 50-jährigen Arbeitsuchenden nach einer bis Ende 2019 befristeten Sonderregelung bis zu 36 Monate. Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 wurde die Sonderregelung für die älteren Arbeitsuchenden mit Vermittlungshemmnissen um vier Jahre bis Ende 2023 verläng...


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