Polizei hat Autokennzeichen nicht gelöscht

Die automatische Erfassung aller Nummernschilder auf Brandenburgs Autobahnen läuft weiter

Das Problem der automatischen Erfassung der Fahrzeugkennzeichen (KESY) auf brandenburgischen Autobahnen ist aus Sicht der Landesdatenschutzbeauftragten Dagmar Hartge noch nicht gelöst. Nach einer ersten Auswertung und zwei Kontrollbesuchen vor Ort gelangte Hartge zu der Einschätzung, dass die Polizei von einer Beseitigung der beanstandeten Datenschutzverstöße derzeit noch weit entfernt sei.

Positiv anzumerken sei, dass sich die Polizei an 35 Staatsanwaltschaften in 13 Bundesländern sowie an den Generalbundesanwalt wandte. Diese sollen mitteilen, ob sie die Informationen, welches Auto wo und wann durchgefahren ist, noch für Ermittlungsverfahren benötigen. Solange noch nicht alle Rückmeldungen vorliegen, werde die Polizei die nicht mehr benötigten Daten aber nicht löschen können, heißt es. Zwar sollen nach Angaben der Polizei alle auf dem KESY-Server liegenden Daten gelöscht worden sein, die vom 1. April 2017 bis zum 19. Juni 2019 erhoben wurden. Ein Nachweis in Form eines technischen Protokolls habe die Polizei aber nicht vorlegen können. Außerdem seien die Datensätze vor der Löschung auf Speichermedien übertragen, um sie der Justiz bei Bedarf noch übermitteln zu können.

»Für die vielen unbeteiligten Autofahrerinnen und Autofahrer bedeutet das Vorgehen der Polizei, dass der Eingriff in ihre Datenschutzrechte erst einmal weiterbesteht«, erklärte Hartge. »Ihre Daten liegen immer noch vor, neuerdings aber auf Magnetbändern und nicht mehr auf einem Server. Eine tatsächliche Löschung sieht anders aus.« Ansonsten setze die Polizei die automantische Kennzeichenerfahndung »nahezu unverändert« fort. »Die Daten werden seit dem 20. Juni 2019 vollständig gespeichert«, heißt es. Hartge zweifelt, dass der Paragraf 100 h der Strafprozessordnung - wie vom Polizeipräsidium angenommen - eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür darstellt.

Am Donnerstag befasste sich der Rechtsausschuss des Landtags mit dem Thema. Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) sagte, die automatische Kennzeichenerfassung werde in 13 Bundesländern praktiziert. Die in Brandenburg erfasste Menge mache da nur »einen Bruchteil« aus. Erfasst werde grundsätzlich jedes Kennzeichen. Sie wolle nicht verschweigen, dass die derzeitigen gesetzlichen Regelungen möglicherweise nicht ausreichen, um eine Datenerfassung dieser Dimension zu legitimieren. Im Juni 2019 hätten alle Justizminister in einem einstimmigen Beschluss betont, wie wichtig dieses Instrument zur Strafverfolgung sei. Auf Drängen Brandenburgs hin werde im Bundesjustizministerium »mit Hochdruck« an einer gesetzlichen Regelung gearbeitet. Im Mai könnte ein Entwurf vorliegen.

Seit 2010 werden auf Brandenburgs Autobahnen massenhaft Kennzeichen erfasst. Bekannt geworden ist das, als die Berliner Polizei 2019 nach dem verschwundenen Mädchen Rebecca suchte. Da »ist uns allen bewusst geworden, dass wir ein Problem haben«, räumte Ministerin Hoffmann ein. Sie gab zu, über das Ausmaß der Datenspeicherung nicht im Bilde gewesen zu sein. Man mache das nicht aus »Jux und Dallerei«. Unglücklicherweise erfasse man die Kfz-Kennzeichen der Bürger, die man vor Straftaten schützen wolle, sagte Hoffmann. Dies greife aber nur »relativ gering« in die Datenschutzrechte ein und führe in der Regel zu keinerlei Konsequenzen. Doch sei es oft die einzige Möglichkeit, schwere Straftaten aufzuklären.

Die Datenschutzbeauftragte Hartge betonte, von Rechtssicherheit könne bei der Kennzeichenerfassung keine Rede sein. So sehen das ihr zufolge auch die anderen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Die heute gültige Regelung sei auf die Fahndung mittels Peilsender abgestimmt gewesen und darauf, dass dabei möglicherweise zwei oder drei Unbeteiligte ins Visier geraten würden. Keineswegs sei daran gedacht worden, allein mit einer einzigen Kamera tagtäglich rund 100 000 Autokennzeichen aufzunehmen. Das seien »heimliche Überwachungsmethoden«. Die Staatsanwaltschaft habe nicht einmal gewusst, dass es im Bundesland neun Erfassungsstellen für Kfz-Kennzeichen gebe.

Wenn nun neuerdings die Daten und damit auch die Zuständigkeit nach drei Monaten von der Polizei zur Staatsanwaltschaft übergehen, drohen nach Ansicht der Landtagsabgeordneten Andrea Johlige (Linke) neue Konflikte, vielleicht noch viel schwerwiegendere. Was, wenn jemand erfahren wolle, welche Daten über ihn gespeichert sind? »Muss ich dann alle Staatsanwaltschaften in Deutschland abfragen?« In den Berichten des Ministeriums habe die jahrelang geübte Überwachung niemals eine Rolle gespielt, auch der Landtag sei nicht unterrichtet gewesen.

Die Abgeordnete Marlen Block (Linke) wies darauf hin, dass KESY mit Observation nichts zu tun habe, weil nicht nur ein bestimmtes Fahrzeug oder nur eine bestimmte Person überwacht wird.

Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke erinnerte, dass seine Partei schon vor Jahren Zweifel angemeldet habe. Unter dem alten Justizminister Stefan Ludwig (Linke) sei sie immer mit der Antwort abgespeist worden, es gebe »keine rechtlichen Bedenken«. Er freue sich, dass die Linke nun anders darüber denke, stichelte Raschke.

Bereits am Mittwoch hatte sich der Innenausschuss des Landtages mit KESY befasst. Der Abgeordneten Andreas Büttner (Linke) bekräftigte dabei die Forderung, die Kennzeichenerfassung einzustellen, »bis eine rechtmäßige Verfahrensweise gefunden ist«.

Marko Tittel, der Mitglied der Piratenpartei ist, hat eine Beschwerde eingereicht, über die das Landesverfassungsgericht noch nicht entschieden hat.

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