Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete

Urteile des Bundesgerichtshofs

Der Vermieter verlangte eine Mieterhöhung von 5,75 Euro auf 6,52 Euro pro Quadratmeter. Er stützt sich dabei zunächst auf Vergleichswohnungen. Der Mieter stimmte nur einer Mieterhöhung auf 6 Euro pro Quadratmeter zu. Laut Sachverständigengutachten ergab sich unter 16 Vergleichswohnungen eine Preisspanne von 4,58 Euro bis 7,08 Euro pro Quadratmeter als ortsübliche Vergleichsmiete. Der Argumentation des Vermieters, dann sei eine Mieterhöhung auf 6,52 Euro auf jeden Fall begründet, erteilte der BGH (Az. VIII ZR 82/18) eine Absage.

Bei der ortsüblichen Vergleichsmiete müsse es sich nicht zwingend um einen punktgenauen Wert handeln, sondern sie könne sich auch innerhalb einer kleinen Bandbreite bewegen, zum Beispiel einer Bandbreite von 0,24 Euro pro Quadratmeter. Komme der Sachverständige aber zu einer großen Streubreite der gezahlten Miete, dürfe nicht ohne Weiteres der obere Wert der so ermittelten Bandbreite als ortsübliche Einzelvergle...


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