Thüringer Zitterpartie

AfD-Klage gegen Paritätsgesetz gefährdet Neuwahl

Erfurt. Thüringens Verfassungsrichter beschäftigen sich im Mai mit einer Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen Änderungen im Thüringer Wahlgesetz. Die mündliche Verhandlung sei für den 13. Mai vorgesehen, eine Entscheidung könnte im Juli fallen, teilte das Verfassungsgericht am Montag in Weimar mit. Die AfD geht mit ihrer Klage gegen die Paritätsregelung vor, die vorschreibt, dass die Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt werden müssen. Die Änderung im Wahlgesetz war Mitte 2019 vom Landtag beschlossen worden. Die AfD hält sie für verfassungswidrig, weil das Gesetz den Parteien Vorgaben bei der Personalauswahl macht. Thüringens Ex-Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte die Verfassungsklage als einen Grund dafür genannt, das...


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