Falscher Verwendungszweck beim Überweisungsformular

Reiserecht

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Für sich und seine fünf Kinder buchte ein Ehepaar aus Wuppertal eine zehntägige Pauschalreise nach Antalya zum Gesamtpreis von 3980 Euro. Das Reisebüro teilte die Familienreise auf Wunsch der Kunden auf zwei Buchungsvorgänge auf: einmal auf den Namen des Vaters, einmal auf den Namen eines der Kinder.

Das Ehepaar überwies den Reisepreis, gab jedoch im Überweisungsformular beim Verwendungszweck versehentlich nicht die Buchungsnummer an, sondern die Steuernummer des Münchner Reiseveranstalters. Der konnte zwangsläufig die getätigten zwei Zahlungen nicht zuordnen.

Wegen der vermeintlich ausstehenden Beträge schickte der Reiseveranstalter per Mail Mahnungen an das Wuppertaler Reisebüro. Nichts passierte. Aus diesem Grund stornierte der Reiseveranstalter zwei Wochen vor dem Urlaub die Buchung der Eltern, die erst jetzt die Überweisungsbelege vorlegten. Doch...


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