Steuerbefreiung für erbenden Partner, aber ...

Das Eigentum an Immobilien muss langfristig bei den Erben bleiben

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  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Beim Tod ihres Ehemannes erbte seine Frau das gemeinsam bewohnte Einfamilienhaus. Weil sie weiter im Haus lebte, wurde sie von der Erbschaftssteuer befreit.

Laut Erbschaftssteuergesetz muss der überlebende Ehe- oder Lebenspartner für ein Familienheim keine Erbschaftssteuer zahlen, wenn er es weiterhin selbst nutzt. Die Steuerbegünstigung entfällt jedoch, wenn der Erbe das Haus innerhalb von zehn Jahren aufgibt.

Im verhandelten Fall schenkte die Witwe anderthalb Jahre nach dem Tod des Ehemannes das Haus ihrer Tochter. Sie zog allerdings nicht aus, sondern behie...


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