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Bundesverfassungsgericht kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

Unter strengen Voraussetzungen soll Hilfe zur Selbsttötung künftig möglich sein.

Das Verbot der organisierten Sterbehilfe verstößt gegen das Grundgesetz. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, urteilte das Bundesverfassungsgericht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1133438.sterbehilfe-bundesverfassungsgericht-kippt-verbot-organisierter-sterbehilfe.html

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