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Akt autonomer Selbstbestimmung

Bundesverfassungsgericht stärkt Persönlichkeitsrechte: Auch die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, gehört dazu

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Die Richter entschieden, dass der entsprechende Paragraf 217 Strafgesetzbuch gegen das Grundgesetz verstoße.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1133486.sterbehilfeurteil-in-karlsruhe-akt-autonomer-selbstbestimmung.html

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