Reguläre Wohnraumnutzung ist etwas anderes

Vor dem Verwaltungsgericht wurde die Klage eines Vermieters gegen einen Behördenbescheid abgelehnt

  • Rainer Balcerowiak
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die Klagewelle läuft bis heute. Bereits am 12. Dezember 2013 trat in Berlin das sogenannte Zweckentfremdungsverbotsgesetz (ZwVbG) in Kraft. Seitdem müssen sich immer wieder Gerichte damit beschäftigen, weil viele Betroffene von ihren Einspruchs- und Klagemöglichkeiten gegen Bescheide der behördlich festgestellten Zweckentfremdung Gebrauch machen. An diesem Mittwoch fand vor der 6. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts ein nahezu prototypisches Verfahren statt. Der Fall: Die Eigentümer einer nicht selbst genutzten Zwei-Zimmer-Wohnung im Bezirk Tempelhof-Schöneberg überlassen die Wohnung angeblich bei Bedarf ihren Au-Pair-Mädchen als Unterkunft. In den Zwischenzeiten vermieten sie die Wohnung möbliert zum vorübergehenden Gebrauch an andere Personen. Hierfür inserieren sie die Wohnung auf einer bekannten Internetplattform mit einem Preis von 45 Euro pro Nacht und einem Mindestaufenthalt von einem Monat.

Die zuständige Stelle des Bezirks...


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