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Karlsruhe am Strand von Nizza

Die jüngste Kopftuchentscheidung des Bundesverfassungsgerichts stützt die Berliner Position gegen das Neutralitätsgesetz, verstärkt aber Ressentiments gegen muslimische Frauen, erklärt Helge Meves

Das bemerkenswerteste Argument im letzten Kopftuch-Urteil des Zweiten Senats findet sich in der Begründung: Gerade im Bereich der bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule soll sich die religiös-pluralistische Gesellschaft widerspiegeln.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1133805.bundesverfassungsgericht-karlsruhe-am-strand-von-nizza.html

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