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Regierung rechtfertigt Repression
Lavieren auf Linke-Anfrage zu Gemeinnützigkeitsentzug gegenüber der VVN-BdA
Die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts ist für die Bundesregierung offenbar nicht maßgeblich. Der Entzug der Gemeinnützigkeit für die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) durch das Berliner Finanzamt beschäftigt die Linke im Bundestag.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1133999.antifaschismus-regierung-rechtfertigt-repression.html
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