Stück Stoff als Hindernis für den Staatsdienst

In etlichen Bundesländern dürfen Kopftuchträgerinnen nicht im öffentlichen Dienst arbeiten - ein Überblick

  • Fabian Goldmann
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Auf den ersten Blick scheint die Sache eindeutig: »Niemand darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.« So steht es im Grundgesetz - zur Sicherheit mit der Ergänzung, dies gelte auch für öffentliche Ämter. Doch in der Praxis sorgen in immer mehr Bundesländern Gesetze dafür, dass Musliminnen ein Job als Staatsbedienstete verwehrt bleibt.

Gegenstand der Verbote ist in aller Regel das muslimische Kopftuch. Dieses könne das »Vertrauen in die Neutralität ihrer Amtsführung beeinträchtigen oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Frieden gefährden«, hatte im Jahr 2014 beispielsweise der hessische Gesetzgeber formuliert. Das Parlament in Wiesbaden verbannte damit kopftuchtragende Juristinnen von der Richterbank. Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestimmung am 27. Februar für rechtens erklärt. Die Begründung: Das Gebot staatlicher Neutralität wiege ...


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