Vermieter untersagt geduldetes Parken auf Freiflächen

Mietrechtsurteile im Überblick

Der Vermieter duldete eine gewisse Zeit diese Praxis, untersagte dann aber das Parken. Der Mieter stellte jedoch weiterhin seine Fahrzeuge ab. Der Vermieter klagt auf Unterlassung.

Der Sachverhalt

Der Beklagte ist Mieter von Gewerberäumen der Klägerin. Vor dem Haus befindet sich eine Feuerwehreinfahrt, die seitlich von Pfeilern gestützt wird. Dazwischen befinden sich Nischen, die der Mieter als Parkplätze für seine Fahrzeuge nutzte.

Der Vermieter forderte in mehreren Schreiben zur Unterlassung der Nutzung der Flächen und der Feuerwehreinfahrt als Parkfläche auf. Alle Schreiben des Vermieters blieben ohne Erfolg. Der Mieter stellte in der Folgezeit weiterhin seine Fahrzeuge auf den Flächen zwischen den Stützpfeilern ab.

Er vertritt die Auffassung, dass bei Abschluss des Mietvertrages der Vermieter zugesichert habe, dass er die Flächen nutzen könne. Zudem wurde die Nutzung der Flächen und die Anbringung von Schildern mit dem Unternehmensnam...


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