Wer haftet für Schäden eines abfallenden Verkehrsschildes?

Verkehrsrecht

So urteilte nach Angaben der AG Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins der Bundesgerichtshofs (Az. III ZR 124/18). Im besagten Fall hatte eine private Firma an einer Autobahnbaustelle Verkehrsschilder befestigt. Hierbei handelte sie auf Anordnung der Straßenbaubehörde. Als sich ein Schild löste, beschädigte es ein Auto. Die Eigentümerin verlangte Schadenersatz. Sie verklagte die Firma.

Die Frau hat den Falschen verklagt, so der Bundesgerichtshof. Die Mitarbeiter der Firma hätten die Verkehrsschilder in Ausübung eines dem Unternehmen anvertrauten öffentlichen Amtes aufgehängt. Sie hätten eine hoheitliche Aufgabe wahrgenommen, da sie auf Anordnung der Straßenbaubehörde handelten. Grundsätzlich könnten auch Mitarbeiter eines privaten Unternehmens »Amtsträger« im Sinne des Haftungsrechts sein. Bei der Abgrenzung komme es darauf an, wie ausgeprägt der hoheitliche Charakter der Aufgabe ist. Je enger die Verbi...


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