Ackertausch ohne Steuerfolgen

Wenn Landwirte freiwillig Ländereien tauschen, darf das Finanzamt nicht die Hand aufhalten. Der Tausch ist »einkommensteuerrechtlich neutral«, wie der Bundesfinanzhof (Az. VI R 25/17) in München entschied.

Der Fall: Ein Land- und Forstwirt in Westfalen hatte mit einem Kollegen den Tausch von jeweils rund 60 000 Quadratmetern Wald- und Ackerflächen vereinbart. Die Flurbereinigungsbehörde stimmte dem 2013 zu. Weil der Kläger etwas mehr Land erhielt, zahlte er seinem Kollegen 815 Euro. Das Finanzamt meinte, bei dem ...


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