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Für Garderobe nicht gehaftet?

Immer wieder liest man in einem Restaurant den Hinweis: »Für Garderobe wird nicht gehaftet«. Ist das rechtlich korrekt? Tamara B., Berlin Antwort gibt die Juristin Michaela Rassat von der D.A.S. Rechtschutz Leistungs-GmbH: Wenn das Restaurant über eine zentrale Garderobe verfügt, bei der der Gast wie im Theater schon am Eingang seinen Mantel abgibt, entsteht rechtlich gesehen ein Verwah...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1134676.fuer-garderobe-nicht-gehaftet.html

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