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Eigenbedarfskündigung nur für »Angehörige«

Mieter sollte der Tochter der Lebensgefährtin des Vermieters weichen, doch das Gericht urteilt für den Mieter

Die Tochter der Lebensgefährtin ist keine Familienangehörige und gehört nicht zum Haushalt des Vermieters.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1134948.mietrechtsurteile-eigenbedarfskuendigung-nur-fuer-angehoerige.html

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