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Eilantrag gegen Versammlungsverbot in Karlsruhe teilweise erfolgreich

Verfassungsgericht: Corona-Verordnung enthält kein generelles Verbot

Kommen jetzt Covid-19-kompatiblen Demo-Auflagen? Das Bundesverfassungsgericht hat ein Demonstationsverbot in Gießen für teilweise rechtswidrig erklärt. Denn: Die Veranstalter hatten einen Mindestabstand zwischen den Teilnehmern zugesagt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1135548.coronavirus-eilantrag-gegen-versammlungsverbot-in-karlsruhe-teilweise-erfolgreich.html

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