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Kein Arbeitsunfall bei Füttern von streunenden Katzen
Unfallversicherung
Wer ehrenamtlich in einem Tierschutzverein tätig ist, steht beim Füttern streunender Tiere nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung und hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1136301.kein-arbeitsunfall-bei-fuettern-von-streunenden-katzen.html
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