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Kein Versicherungsschutz gewährleistet

Teilnahme am Firmenlauf mit Folgen

Firmenläufe sind beliebt - aber rechtlich gesehen nicht ohne Tücken. So hatte eine beim Jobcenter beschäftigte Person im Falle eines Unfalls bei einem für eine Vielzahl von Firmen und Einrichtungen organisierten Firmenlauf keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1136313.kein-versicherungsschutz-gewaehrleistet.html

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