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Kein Geld für die Schulreise
Hartz-IV-Urteil
Familien, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, haben Anspruch auf die Übernahme von Kosten für Klassenfahrten. Wird im Rahmen einer Projektwoche auch eine Schulreise angeboten, muss das Jobcenter die Kosten hierfür aber nicht übernehmen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1136555.kein-geld-fuer-die-schulreise.html
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