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Kein Untermieter da: Trotzdem Werbungskostenabzug möglich
Steuertipp
Es gibt auch Menschen, die Räume innerhalb der eigenen Wohnung untervermieten. Wenn diese Tätigkeit grundsätzlich auf längere Zeit angelegt ist, dann dürfen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS bei einem vorübergehenden Leerstand auch Werbungskosten geltend gemacht werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1136557.kein-untermieter-da-trotzdem-werbungskostenabzug-moeglich.html
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