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EuGH weist Ungarns Asylpolitik in die Schranken
Unterbringung in Transitlager wird als Inhaftierung eingestuft
Der europäische Gerichtshof stuft die Unterbringung von Zufluchtsuchenden im sogenannten Transitlager in Ungarn als Inhaftierung ein, die womöglich illegal ist. Die Betroffenen hätten außerdem ein Recht auf ein Asylverfahren.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1136715.transitlager-roeszke-eugh-weist-ungarns-asylpolitik-in-die-schranken.html
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