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BND in die Schranken gewiesen
Bundesverfassungsgericht hält Abhörpraktiken des Geheimdienstes für grundgesetzwidrig
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation und damit auch die Pressefreiheit gestärkt. Es erklärte die im BND-Gesetz festgelegten weitreichenden Befugnisse des Geheimdienstes zur völlig anlasslosen millionenfachen Auswertung von E-Mails, Chats und Telefonaten von Ausländern im Ausland für grundgesetzwidrig. Die Große Koalition muss das Ges...
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