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Stoppschild für Massenüberwachung
Bundesverfassungsgericht: Bundesnachrichtendienst darf im Ausland nicht ohne Anlass spionieren
Die obersten Verfassungshüter haben festgestellt, dass das Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung von 2017 grundgesetzwidrig ist. Die Bundesregierung muss das Urteil bis Ende 2021 umsetzen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1136919.bnd-gesetz-stoppschild-fuer-massenueberwachung.html
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