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Arbeitsgericht kann Wahlvorstand einsetzen

Betriebsratswahl

Gelingt es auf einer Betriebsversammlung nicht, einen Wahlvorstand für die Betriebsratswahl zu bestimmen, kann dies das Gericht tun. Auch dann, wenn bei der Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands diese Wahl vertagt wird.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1137113.arbeitsgericht-kann-wahlvorstand-einsetzen.html

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