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Bundesgerichtshof beschränkt dritten Geschlechtseintrag auf Inter*-Personen

Verbände warnen vor Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot und weisen auf Zwangsgutachten hin

Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur »Dritten Option« beim Geschlechtseintrag gekippt. An der Entscheidung zeigen sich grundlegende Fragen zu Geschlecht, Körperlichkeit, und zu Selbst- und Fremdbestimmung.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1137217.drittes-geschlecht-bundesgerichtshof-beschraenkt-dritten-geschlechtseintrag-auf-inter-personen.html

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