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Wenig besser als nichts

Gleichberechtigung: Gesetz hilft nicht gegen strukturelle Benachteiligung von Frauen

Laut Artikel 3 des Grundgesetzes muss der Staat die Durchsetzung von Geschlechtergerechtigkeit aktiv fördern. Die Realität sieht anders aus.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1137414.geschlechtergerechtigkeit-wenig-besser-als-nichts.html

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