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Für einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag
Gesellschaft für Freiheitsrechte will Geschlechtseintrag ohne ärztliche Begutachtung für alle Menschen beim Bundesverfassungsgericht durchsetzen
Die »Dritte Option« beim Geschlechtseintrag steht erneut vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) klagt in Karlsruhe gegen einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), den sie für diskriminierend hält.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1137942.dritte-option-fuer-einen-selbstbestimmten-geschlechtseintrag.html
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