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Eigenleistung und rechtliche Regelung
Wer beim privaten Hausbau mit viel Eigenleistung Geld sparen will, der braucht nicht nur technisches Wissen und viel Zeit, sondern auch klare rechtliche Verhältnisse auf seiner Baustelle. Dies gilt besonders dann, wenn der Bauherr mit einem Generalunternehmer oder Bauträger baut, betont der Deutsche Anwaltverein. So müssen alle Eigenleistungen exakt in den Bauablauf integriert werden. Es muss auch klar sein, wer die baufachliche Aufsicht für die Bauten in Eigenregie übernimmt. Der Bauherr braucht dazu einen offiziellen Bauleiter, einen Architekten oder qualifizierten Handwerksmeister mit der so genannten kleinen Bauvorlageberechtigung. Der kluge Bauherr sollte bereits im Vorfeld mit der zuständigen Baubehörde klären, welche Bescheinigungen er wann vorlegen muss und wer diese unterschreiben darf. Es sollte auch vor Vertragsabschluss aufgelistet werden, welche Bauleistungen der Bauherr übernimmt. Diese Wünsche müssen anschließend mit der Baufirma abgestimmt und im Vertrag detailliert festgechrieben werden. Dabei hilft der Baurechtler. Die Vertragspartner müssen die Schnittsstellen zwischen Fremd- und Eigenleistungen exakt definieren, und zwar in organisatorischer und zeitlicher Hinsicht. Sonst entstehen Probleme bei der Gewährleistung. Außerdem muss im Vorfeld die Frage der Haftung genau geklärt werden. Was geschieht bei Schäden am Bauwerk, Qualitätsmängeln oder Bauunglücken? Der Bauherr sollte sich unbedingt selbst versichern. Wer in Eigenhilfe baut und dabei die Unterstützung von Bekannten und Freunden in Anspruch nimmt, der muss sich und seine Helfer am Bau absichern. Bei Arbeitsunfällen genießen Privatleute, die in eigener Sache auf ihrer Baustelle tätig sind, keinen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Deshalb muss der Bauherr entweder eine Private Unfallversicherung abschließen oder sich freiwillig bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Letzteres ist beim Einsatz von Freunden, Bekannten und Verwandten ohnehin gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig davo...
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