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Identitäre Bewegung darf »gesichert rechtsextrem« genannt werden

Gruppe verfolgt laut Gericht Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung

Die Identitäre Bewegung darf laut einer Gerichtsentscheidung als »gesichert rechtsextrem« eingestuft werden. Besonders ihre zentrale Forderung nach einer ethnisch-kulturellen Homogenität verstoße gegen die Menschenwürde.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1138213.identitaere-bewegung-identitaere-bewegung-darf-gesichert-rechtsextrem-genannt-werden.html

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