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Tatenlosigkeit

Sterbehilfe

Die Bundesregierung hat trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben bisher keine Anträge auf tödliche Medikamente bewilligt. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe gekippt. Die Richter erklärten den Strafrechtsparagrafen 217 für nichtig, mit dem die «geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung» unter...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1138504.tatenlosigkeit.html

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