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Patientenverfügung wegen Corona prüfen
Verbraucherzentrale Brandenburg empfiehlt
Wer im Falle einer Covid-19-Erkrankung eine künstliche Beatmung ausschließen will, sollte dies in seine Patientenverfügung aufnehmen. Doch niemand muss befürchten, aufgrund einer bestehenden Patientenverfügung nicht beatmet zu werden. Unabhängig von der Corona-Pandemie kann es sinnvoll sein, sich um seine Vorsorgeverfügungen wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu kümmern - sie zu übe...
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