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Bei Erbschaftssteuer können sie zurückgeholt werden
Vergebliche Prozesskosten
Erst kein Glück, dann noch Pech: Der Erblasser gibt zu Lebzeiten sein Vermögen weg. Ein nach dem Erbfall vom Erben angestrengter Prozess auf Rückgabe geht verloren. Schließlich versagen Finanzamt und Finanzgericht noch den Abzug der Prozesskosten bei der Erbschaftsteuer.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1138773.bei-erbschaftssteuer-koennen-sie-zurueckgeholt-werden.html
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