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Kündigungsschutz gilt nicht immer
Bundesarbeitsgericht zum Sonderkündigungsrecht bei behinderten Mitarbeitern
Eigentlich genießen Schwerbehinderte einen Sonderkündigungsschutz. Doch der gilt nicht ohne Ausnahmen, wie jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden hat. Es kommt auf die Fristen an - und auf das Verhalten des anzuhörenden Integrationsamtes.
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