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Kündigungsschutz gilt nicht immer

Bundesarbeitsgericht zum Sonderkündigungsrecht bei behinderten Mitarbeitern

Eigentlich genießen Schwerbehinderte einen Sonderkündigungsschutz. Doch der gilt nicht ohne Ausnahmen, wie jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden hat. Es kommt auf die Fristen an - und auf das Verhalten des anzuhörenden Integrationsamtes.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1138781.kuendigungsschutz-gilt-nicht-immer.html

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