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Ärztlicher Eingriff beim Kind: Einwilligung eines Elternteils

Gemeinsames Sorgerecht

In der Regel müssen beide Elternteile einem ärztlichen Eingriff bei ihrem Kind zustimmen, wenn die gemeinsame Sorge besteht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es ausreichend, wenn nur ein Elternteil zustimmt und glaubhaft versichert, dass der andere Elternteil ebenfalls einverstanden ist.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1139152.aerztlicher-eingriff-beim-kind-einwilligung-eines-elternteils.html

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