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Ist das Berliner Testament unter Umständen (un-)wirksam?

Wenn das Scheidungsverfahren ausgesetzt wird...

2012 hatten die Eheleute M. ein gemeinschaftliches Testament verfasst, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzten. Das nennt man »Berliner Testament«. Ein Jahr später trennte sich das Paar. Der Ehemann schrieb jetzt ein neues Testament und bestimmte als Alleinerbin seines Vermögens die gemeinsame Adoptivtochter. Ausdrücklich verfügte er, seine Frau solle »nichts bekommen«.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1139164.ist-das-berliner-testament-unter-umstaenden-un-wirksam.html

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