Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Regeln zur Datenauskunft an Sicherheitsbehörden sind verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht: Für Abfrage muss eine konkrete Gefahr oder der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegen

Im Kampf gegen Straftäter und Terroristen dürfen Behörden die Daten von Handy- und Internetnutzern abfragen. Die Hürden für den Zugriff sind Kritikern zu niedrig. Das Verfassungsgericht gibt ihnen nun Recht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1139268.bestandsdatenauskunft-regeln-zur-datenauskunft-an-sicherheitsbehoerden-sind-verfassungswidrig.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.