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Schulunterricht auch mit weniger als 1,5 m Abstand
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt
Wie viel Nähe ist zulässig an den Schulen angesichts der Corona-Pandemie? Ein Grundschullehrer bestand auf dem Mindestabstand von 1,5 Metern. Vor Gericht ist er mit seiner Auffassung gescheitert.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1139416.schulunterricht-auch-mit-weniger-als-m-abstand.html
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