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Volle Entfernungspauschale nur für den Hin- und Rückweg

BFH begrenzt Anspruch auf volle Entfernungspauschale

Beschäftigte können bei einer Übernachtung am Arbeitsplatz nicht immer die volle Entfernungspauschale als Werbungskosten steuermindernd geltend machen. Denn treten sie an einem Arbeitstag nur einen Arbeitsweg und nicht sowohl den Hin- als auch Rückweg an, können sie nur die Hälfte der Entfernungspauschale in Höhe von 0,15 Euro geltend machen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1139417.volle-entfernungspauschale-nur-fuer-den-hin-und-rueckweg.html

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