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Vermächtnisnehmer nicht mit einem Erben verwechseln
Unterschiede zwischen Vererben und Vermachen
Vererben oder vermachen - da kennt der Volksmund keinen großen Unterschied. Jedoch haben Erben und Vermächtnisnehmer juristisch gesehen ganz andere Rechte und Pflichten, wie die Notarkammer Berlin nachfolgend informiert.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1139421.vermaechtnisnehmer-nicht-mit-einem-erben-verwechseln.html
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