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Klarheit, aber keine Einfachheit

Markus Drescher über das Urteil zum digitalen Vergessenwerden

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass es im Internet kein automatisches »Recht auf Vergessenwerden« gibt. Das mag das Bedürfnis nach Selbstbestimmung unbefriedigt lassen. Doch es sorgt auch dafür, dass die Presse- und Meinungsfreiheit nicht ad absurdum geführt wird.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1139702.recht-auf-vergessenwerden-klarheit-aber-keine-einfachheit.html

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