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Wenn die Polizei die Corona-Gästeliste nutzt - ganz legal

Anwaltsverein schlägt Verbot der Nutzung von Gästelisten-Daten für polizeiliche Ermittlungen vor

Name und Adresse müssen in Corona-Zeiten beim Restaurant-Besuch hinterlegt werden. Gesundheitsämter brauchen die Daten zur Infektionsketten-Nachverfolgung. Aber auch die Polizei hat vielerorts Interesse daran. Das könnte verhindert werden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1139914.datenschutz-wenn-die-polizei-die-corona-gaesteliste-nutzt-ganz-legal.html

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