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Kein Rosinenpicken bei der vorzeitigen Rente

Urteil des Bundessozialgerichts

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat mit einem Urteil das Rosinenpicken bei vorzeitigem Eintritt in die Rente unterbunden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1140010.kein-rosinenpicken-bei-der-vorzeitigen-rente.html

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