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Kein Rosinenpicken bei der vorzeitigen Rente
Urteil des Bundessozialgerichts
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat mit einem Urteil das Rosinenpicken bei vorzeitigem Eintritt in die Rente unterbunden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1140010.kein-rosinenpicken-bei-der-vorzeitigen-rente.html
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