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Bundesgerichtshof: Rassistische Motive bedeuten schärfere Strafe
Richter heben ein zu mildes Urteil gegen Rechtsextremisten auf
Der Bundesgerichtshof besteht auf härteren Strafurteilen wegen fremdenfeindlicher oder rassistischer Motive des Täters. Im Strafgesetzbuch heißt es ausdrücklich, dass solche Beweggründe bei der der Strafe zu berücksichtigen sind.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1140727.bgh-urteil-bundesgerichtshof-rassistische-motive-bedeuten-schaerfere-strafe.html
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