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Monatliche Umsatzbeteiligungen sind zu berücksichtigen

Elterngeld

Das Elterngeld orientiert sich an den monatlichen Einkommen. Dabei werden auch Überstundenvergütung oder monatliche Umsatzbeteiligungen berücksichtigt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1140859.monatliche-umsatzbeteiligungen-sind-zu-beruecksichtigen.html

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